Der Gesetzgeber schreibt seit dem 1.1.2004 vor, dass gesetzlich Krankenversicherte einen Eigenanteil selbst tragen müssen. Dieser beträgt 10 % der Behandlungskosten zuzüglich 10,- € pro Rezept. D.h. Sie müssen je nach Art der Verordnung für ein Rezept mit 6 Behandlungen ca. 15,- € bis 25,- € selbst bezahlen.