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Unser
Therapieangebot
Über mich
Behaldung
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Was muss ich als gesetzlich Versicherter für ein Rezept aufbezahlen?Der Gesetzgeber schreibt seit dem 1.1.2004 vor, dass gesetzlich Krankenversicherte einen Eigenanteil selbst tragen müssen. Dieser beträgt 10 % der Behandlungskosten zuzüglich 10,- € pro Rezept. D.h. Sie müssen je nach Art der Verordnung für ein Rezept mit 6 Behandlungen ca. 15,- € bis 25,- € selbst bezahlen.
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Muss ich für ein Rezept von der Berufsgenossenschaft einen Eigenanteil bezahlen?BG-Rezepte sind von der Zuzahlung befreit, sie unterscheiden sich auch im Format von der normalen Heilmittelverordnung.
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Wie lange ist ein Rezept gültig?Hat Ihnen Ihr Arzt ein Rezept ausgestellt, sollten Sie möglichst bald nach einem Termin nachfragen. Die Behandlung muss innerhalb 14 Tagen (gültig seit Juli 2011) nach Rezeptausstellung beginnen.
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Muss ein Rezept innerhalb eines Quartals abgeschlossen werden?Nein. Eine Behandlung kann z.B. Ende Dezember begonnen und im Januar abgeschlossen werden.
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Wieviele Rezepte kann ich (im Quartal) bekommen? Wer entscheidet das?Die Anzahl der Verordnungen ist nicht quartalsabhängig. Entscheidend ist die Diagnose des Arztes sowie die Vorgaben des Heilmittelkataloges. Siehe auch: www.heilmittelkatalog.de
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Wann muss ich spätestens einen Termin absagen, wenn ich ihn einmal nicht einhalten kann?Eine Terminabsage sollten Sie uns spätestens 24 Stunden vorher mitteilen. Ansonsten müssen wir Ihnen den nicht wahrgenommenen Termin privat in Rechnung stellen.
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