Der Gesetzgeber schreibt seit dem 1.1.2004 vor, dass gesetzlich Krankenversicherte einen Eigenanteil selbst tragen müssen. Dieser beträgt 10 % der Behandlungskosten zuzüglich 10,- € pro Rezept. D.h. Sie müssen je nach Art der Verordnung für ein Rezept mit 6 Behandlungen ca. 15,- € bis 25,- € selbst bezahlen.
BG-Rezepte sind von der Zuzahlung befreit, sie unterscheiden sich auch im Format von der normalen Heilmittelverordnung.
Hat Ihnen Ihr Arzt ein Rezept ausgestellt, sollten Sie möglichst bald nach einem Termin nachfragen. Die Behandlung muss innerhalb 14 Tagen (gültig seit Juli 2011) nach Rezeptausstellung beginnen.
Nein. Eine Behandlung kann z.B. Ende Dezember begonnen und im Januar abgeschlossen werden.
Die Anzahl der Verordnungen ist nicht quartalsabhängig. Entscheidend ist die Diagnose des Arztes sowie die Vorgaben des Heilmittelkataloges. Siehe auch: www.heilmittelkatalog.de
Eine Terminabsage sollten Sie uns spätestens 24 Stunden vorher mitteilen. Ansonsten müssen wir Ihnen den nicht wahrgenommenen Termin privat in Rechnung stellen.